AGB

Mit Erwerb eines Veranstaltungstickets für „Magic Silence“ gelten berechtigend und verpflichtend die hier folgenden AGB. Die AGB klären die rechtliche Beziehung zwischen dem Veranstalter Miss Parhelion und dem Ticketkäufer.

1. Altersbeschränkungen

Magic Silence darf ausschließlich von Personen über 16 Jahren besucht werden.

2. Weiterverkauf des Veranstaltungstickets

Ein Weiterverkauf ist möglich, jedoch darf kein Preis verlangt werden, der über dem regulären Ticketpreis für das jeweilige Event liegt.

3. Hausordnungen

Mit Kauf eines Tickets stimmt der Ticketkäufer automatisch auch den Haus- und Nutzungsordnungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Event-Location zu. 

Weiterhin werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:

a. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist jederzeit bei Aufforderung des Ordnungspersonals nachzuweisen. Dies erfolgt durch das Vorzeigen des Veranstaltungstickets.

b. Gelingt einer Person, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, der Nachweis des berechtigten Aufenthalts nicht, kann diese des Geländes verwiesen werden. Ein Wiedereinlass ohne den Nachweis einer Zugangsberechtigung ist ausgeschlossen.

c. Die Mitnahme von Glasbehältern, Flaschen, Haustieren, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, Waffen (oder als Waffen nutzbare Gegenstände), Laserpointer sowie Selfiesticks ist untersagt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Am Einlass werden durch das Sicherheitspersonal Kontrollen durchgeführt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. 

d. Werbung und Druckschriften dürfen nicht verbreitet werden. 

e. Der Verkauf von Waren ist nicht gestattet.

Rollstuhlfahrern stehen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer müssen sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei dem Veranstalter anmelden und Erhalten mit der Anmeldung weitere Informationen. 

4. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis

Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht den Zugang zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern oder einen Veranstaltungsverweis auszusprechen. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere ein stark alkoholisierter Zustand, offensichtlicher Drogeneinfluss und/ oder aggressives Verhalten. Liegt dabei das Verschulden bei dem Ticketkäufer, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises.

Bei Verlassen der Veranstaltung verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Aus organisatorischen Gründen ist ein Wiedereinlass nicht möglich.

5. Örtliche und/oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung / Ausfall der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen. Der Veranstalter darf diese Entscheidung nicht willkürlich treffen, sondern muss diese begründen. Zu möglichen Gründen zählen insbesondere behördliche Auflagen, höhere Gewalt oder wirtschaftliche Entscheidungen. Das Veranstaltungsticket behält dabei seine Gültigkeit. Eine Rückgabe des Veranstaltungstickets ist in diesem Fall nicht möglich. 

Bei Ausfall der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die Kosten des Veranstaltungstickets, abzüglich etwaiger Gebühren.

Programmänderungen sowie das Streichen einzelner Künstler aus dem Programm lösen keine Ansprüche gegen den Veranstalter aus, solange die Änderungen im Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. 

Muss die Veranstaltung im laufenden Betrieb abgebrochen werden (z.B. technische Gründe, behördliche Anordnungen), hängt die Rückerstattung des Ticketpreises von der bis zum Abbruch der Veranstaltung erbrachten Leistung ab.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt laut §312G Abs. 2 Nr. 9 BGB für den Kauf von Tickets für Konzerte und Festivals nicht.

6. Urheberrecht, Bild-, Video-  und Tonaufnahmen

Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Ton,-Video- und Bildaufnahmen sind nur für den privaten Bereich gestattet. Das Mitbringen von professionellem Foto- und Videoequipment sowie Tonaufnahmegeräten ist nicht gestattet. 

Mit dem Betreten der Veranstaltungslocation willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er/ sie als Besucher der Veranstaltung in Form von Bild, Ton und Video aufgenommen werden darf. Die Aufnahmen werden auf den sozialen Kanälen und der Website des Veranstalters veröffentlich. Dieses Recht erhalten auch die Partner des Veranstalters.

7. Haftungsbeschränkungen

a. Der Veranstalter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei Eintritt eines Schadens nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht für vertragswesentliche Pflichten, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Abgabe einer Garantie. Der Schadensersatzanspruch für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden soweit nicht gleichzeitig einer der vorgenannten Fälle gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung regelmäßig vertraut wird und vertraut werden darf.

b. Der Veranstalter haftet bei Verlusten oder Schäden von Gegenständen durch Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Ereignissen nicht. Die Ausnahmen der Haftungsbeschränkungen unter Punkt 7a. gelten entsprechend.

8. Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

9. Wichtige Hinweise

a. Hörschutz

Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Gefahr von Hör- und andere Gesundheitsschäden durch den Lärmpegel von Musikveranstaltungen hin. Die Lautstärke kann und sollte von jedem Teilnehmer an den Kopfhörern selbst reguliert werden.  

b. Eintritt

Der Eintritt ist nur mit einem Originalticket möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Eintrittskarte nur bei bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.

c. Verloren gegangene Gegenstände

Der Veranstalter übernimmt für mitgebrachte und verloren gegangene Gegenstände keine Haftung. Achten Sie auf ihre mitgebrachten Gegenstände.