Mit Erwerb eines Veranstaltungstickets für „Magic Silence“ gelten berechtigend und verpflichtend die hier folgenden AGB. Die AGB klären die rechtliche Beziehung zwischen dem Veranstalter Andrea Schöne – Miss Parhelion und dem Ticketkäufer.
1. Altersbeschränkungen
Magic Silence darf ausschließlich von Personen über 16 Jahren besucht werden.
2. Jugendschutz:
Es gilt das aktuelle deutsche Jugendschutzgesetz für die gesamte Veranstaltungsstätte.
3. Umtausch/ Rücknahme/ Weiterverkauf des Veranstaltungstickets
Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf ist möglich, jedoch darf kein Preis verlangt werden, der über dem regulären Ticketpreis für das jeweilige Event liegt.
4. Hausordnungen
Mit Kauf eines Tickets stimmt der Ticketkäufer automatisch auch den Haus- und Nutzungsordnungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Event-Location zu. Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiter haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
Den Hinweis- und Verbotsschildern und Durchsagen, sowie den Anweisungen der Ordner und gekennzeichneten befugten Aufsichtspersonen, ist unverzüglich und genauestens Folge zu leisten, ebenso den Anordnungen der Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsorganisation. Bei Nichteinhaltung erfolgen ein Ausschluss von der Veranstaltung und eine Verweisung aus der Veranstaltungsstätte, die auch seitens der Behörde (Polizei) exekutiert werden kann.
Lärm, Verschmutzungen und jegliche Belästigung der Umgebung sind zu vermeiden. Die zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen und Abfallsammelsysteme, ebenso wie alle zur Verfügung gestellten Einrichtungen in der Veranstaltungsstätte, sind zu benutzen.
Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass jegliche Gefährdung der Betriebssicherheit vermieden und der Umweltschutz (insbesondere betreffend Boden, Wasser, Luft, Licht und Klima) eingehalten wird.
Plakatieren und Manipulieren der Türen sowie ein Beklettern der Aufbauten, Gebäude, Zelte, Zäune etc. sind verboten.
Die Besucher dürfen ausschließlich die vorgesehenen Zugänge benutzen und generell nur ausgewiesene Veranstaltungsbereiche betreten.
Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies der Veranstalterin oder dem Sicherheitspersonal unverzüglich mitzuteilen.
Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, sowie Heiz- und Lüftungsanlagen und ähnliche Anlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge, Verkehrs- und Verbindungswege sowie die ausgeschilderten Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
Weiterhin werden folgende Nutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:
a. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ist jederzeit bei Aufforderung des Ordnungspersonals nachzuweisen. Dies erfolgt durch das Vorzeigen des Veranstaltungstickets.
b. Gelingt einer Person, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, der Nachweis des berechtigten Aufenthalts nicht, kann diese des Geländes verwiesen werden. Ein Wiedereinlass ohne den Nachweis einer Zugangsberechtigung ist ausgeschlossen.
c. Die Mitnahme von Glasbehältern, Flaschen, Haustieren, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, Waffen (oder als Waffen nutzbare Gegenstände), Laserpointer sowie Selfiesticks ist untersagt.Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Am Einlass werden durch das Sicherheitspersonal Kontrollen durchgeführt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
d. Werbung und Druckschriften dürfen nicht verbreitet werden.
e. Der Verkauf von Waren ist nicht gestattet.
5. Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis
Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht den Zugang zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern oder einen Veranstaltungsverweis auszusprechen. Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere ein stark alkoholisierter Zustand, offensichtlicher Drogeneinfluss und/ oder aggressives Verhalten. Liegt dabei das Verschulden bei dem Ticketkäufer, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises.
Bei Verlassen der Veranstaltung verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Aus organisatorischen Gründen ist ein Wiedereinlass nicht möglich.
6. Örtliche und/oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung / Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen. Der Veranstalter darf diese Entscheidung nicht willkürlich treffen, sondern muss diese begründen. Zu möglichen Gründen zählen insbesondere behördliche Auflagen, höhere Gewalt oder wirtschaftliche Entscheidungen. Das Veranstaltungsticket behält dabei seine Gültigkeit. Eine Rückgabe des Veranstaltungstickets ist in diesem Fall nicht möglich.
Bei Ausfall der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die Kosten des Veranstaltungstickets, abzüglich etwaiger Gebühren.
Programmänderungen sowie das Streichen einzelner Künstler aus dem Programm lösen keine Ansprüche gegen den Veranstalter aus, solange die Änderungen im Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Muss die Veranstaltung im laufenden Betrieb abgebrochen werden (z.B. technische Gründe, behördliche Anordnungen), ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt laut §312G Abs. 2 Nr. 9 BGB für den Kauf von Tickets für Konzerte und Festivals nicht.
7. Urheberrecht, Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Die Darbietungen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Ton,-Video- und Bildaufnahmen sind nur für den privaten Bereich gestattet. Das Mitbringen von professionellem Foto- und Videoequipment sowie Tonaufnahmegeräten ist nicht gestattet.
Mit dem Betreten der Veranstaltungslocation willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er/ sie als Besucher der Veranstaltung in Form von Bild, Ton und Video aufgenommen werden darf. Die Aufnahmen werden auf den sozialen Kanälen und der Website des Veranstalters veröffentlich. Dieses Recht erhalten auch die Partner des Veranstalters.
8. Haftungsbeschränkungen
a. Der Veranstalter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei Eintritt eines Schadens nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht für vertragswesentliche Pflichten, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Abgabe einer Garantie. Der Schadensersatzanspruch für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden soweit nicht gleichzeitig einer der vorgenannten Fälle gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung regelmäßig vertraut wird und vertraut werden darf.
b. Der Veranstalter haftet bei Verlusten oder Schäden von Gegenständen durch Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Ereignissen nicht. Die Ausnahmen der Haftungsbeschränkungen unter Punkt 8a. gelten entsprechend.
9. Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Wichtige Hinweise
a. Hörschutz
Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Gefahr von Hör- und andere Gesundheitsschäden durch den Lärmpegel von Musikveranstaltungen hin. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung, da die Lautstärke von jedem Teilnehmer an den Kopfhörern selbst reguliert werden kann.
b. Eintritt
Der Eintritt ist nur mit einem Originalticket möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Eintrittskarte nur bei bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.
c. Verloren gegangene Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt für mitgebrachte und verloren gegangene Gegenstände keine Haftung. Achten Sie auf ihre mitgebrachten Gegenstände.
11. Verhalten im Gefahrenfall:
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst bzw. die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 112, Polizei 110) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
12. Verhalten im Falle eines Unwetters (z.B. Sturm, Hagel, Gewitter):
Bei Open Air-Veranstaltungen kann es aus Sicherheitsgründen aufgrund der Witterung oder wegen behördlicher Anordnung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. Es kann erforderlich sein die Darbietungen zu unterbrechen, Bereiche und Zelte teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig zu räumen und abzusperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (auch nur teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Diese Maßnahmen werden durch Ansagen des Sicherheitsdienstes angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahr durch Blitzschlag sollen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen und Besuchern ohne Autos etwaige freie Plätze zur Verfügung stellen! Jegliche Art von Gaskartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind im gesamten Gelände strengstens verboten!
Änderungen von Programm, Besetzung und Termin sind vorbehalten. Ansprüche wegen der Absage einzelner KünstlerInnen/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Sie berechtigen zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung, auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere KünstlerInnen/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen. Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl im Veranstaltungsgelände inklusive Parkplatz wird keine Haftung übernommen.
13. Fahrverbot:
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 5 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt
14. Anordnungsbefugnisse:
Allgemeinen Anordnungen/Anweisungen der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitsdienstes als auch der Veranstalterin selbst, haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
15. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Gemäß dieser Haus-/Platzordnung dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser kundgemachten Platzordnung halten.
Bei Verstößen gegen die Haus- /Platzordnung sind die Veranstalterin /der Sicherheitsdienst berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungs-stätte zu verweisen.
Allgemeines verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.